Nachahmung einer Synchronstimme per KI: Was das Urteil des LG Berlin II bedeutet
19h 23m ago by feddit.org/u/D_a_X in dach@feddit.org from www.anwalt.de"Entscheidend ist die Zuordnungsverwirrung, die durch die gezielte Herbeiführung der Ähnlichkeit der Stimme hervorgerufen wird."
Dieser Satz hat grundsätzliche Bedeutung. Er macht deutlich, dass die Nachahmung einer Synchronstimme nicht deshalb straffrei ist, weil kein Original verwendet wurde. Wer gezielt eine klingende Ähnlichkeit zu einer bekannten Sprecher-Persönlichkeit herstellt, verletzt deren Persönlichkeitsrecht – unabhängig davon, welches technische Verfahren dahintersteht.
Das ist der Weg.
Genaugenommen untersagt dieses Urteil damit auch die (ungekennzeichnete) Nachahmung einer Sprecher-Stimme durch einen anderen Synchronsprecher bzw. jede andere Person
Nein, nicht ganz.
Das Gericht erkannte zwar an, dass den Videos ein satirischer Gehalt nicht vollständig abgesprochen werden könne. Im Ergebnis aber überwog die kommerzielle Ausrichtung des Gesamtauftritts.
Hier steht erst mal nichts zu "nicht-kommerzieller Nutzung. Ich muss aber sagen, dass das Argument schwach ist, weil sehr schnell von kommerzieller Nutzung ausgegangen werden kann. Auch eine Satire kann sich hier vermutlich nicht pauschal verstecken, weil die ja auch Reichweite, Werbung,.... erreichen will.
...dass die Nutzung beim Publikum den Eindruck erweckt habe, Lehmann selbst identifiziere sich mit den Inhalten des Kanals. Dieser Aspekt verschärfte die Rechtsverletzung erheblich, denn durch die fehlende Kennzeichnung der Stimme als KI-generiert entstand ein falsches Bild der Zustimmung des Klägers
Dann eine weitere, wichtigere Sache - es war nicht deutlich, dass es eben NICHT der Originalsprecher war. Mit einer entsprechenden Kennzeichnung wäre das evtl auch anders ausgegangen. Je nach Format wäre das also explizit nun für Satire erlaubt - wenn ein Comedian die Synchronstimme eines Schauspielers oder einen Politiker nachmachen will und dabei klar ist, dass er selbst nur die Stimme verstellt und Ausdrucksweise, Sprechrhythmus,... anpasst, dann besteht keine Verwechslungsgefahr.
Würde ich privat einen Actionfilm drehen und von einer KI ohne Kennzeichnung eine Synchronstimme klonen, wären wir schnell wieder beim Urteil.
Die Interessen des Klägers überwogen, zumal weder ein zeitgeschichtliches Ereignis von öffentlichem Interesse vorlag noch eine primär künstlerische Aussage erkennbar war.
Und spätestens hier ist die Abgrenzung zur Kunstfreiheit, Satire,... klar.
Ich sehe eben kein pauschales Verbot - eher die Abwägung der Interessen auf beiden Seiten und bestimmte Bedingungen, die es "erlauben" könnten (bzw. Eher die Angriffsfläche deutlich reduzieren, sodass meine Interessen gewinnen könnten)
Und das ist gut so.